Planerrechtsnews

| Planerrechts-Report 5/2013

Kann der Planer auch dann für zu hohe Baukosten haften, wenn kein Kostenlimit festgelegt worden ist?

Ein Planer muss schon in der Leistungsphase 1 beim Auftraggeber nachfragen, welche Kostenvorstellungen dieser hat. Anderenfalls ist ihm eine Pflichtverletzung vorzuwerfen, die zur Folge hat, dass der Auftraggeber hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann.

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