Wann vom Regelfall der Losvergabe abgewichen werden kann.

Vergaberechts-Report 4/2019

 

Das Absehen vom Regelfall der Losvergabe erfordert eine umfassende Abwägung widerstreitender Belange. Dabei müssen die für eine zusammengefasste Vergabe sprechenden Gründe überwiegen, wobei dem Auftraggeber ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht. Siehe hierzu OLG München vom 25. 03. 2019 im Vergaberechts-Report 2019, Seite 13 f.

 
 

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