Kann der Planer auch dann für zu hohe Baukosten haften, wenn kein Kostenlimit festgelegt worden ist?

Planerrechts-Report 5/2013

Ein Planer muss schon in der Leistungsphase 1 beim Auftraggeber nachfragen, welche Kostenvorstellungen dieser hat. Anderenfalls ist ihm eine Pflichtverletzung vorzuwerfen, die zur Folge hat, dass der Auftraggeber hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann.
Deren Realisierung wird allerdings häufig zu Problemen führen, da eine Kostenüberschreitung auch mit einem Wertzuwachs verbunden ist.

Näheres zu dem Thema „Kostenüberschreitung“ kann dem Planerrechts-Report 5/2013 auf Seite 17 entnommen werden.

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