Muss der Auftraggeber einen vereinbarten Nachtrag bezahlen, wenn es sich um Mängelbeseitigungsarbeiten handelt?

Baurechts-Report 9/2005

Wird eine Leistung aufgrund eines Werkvertrages geschuldet und vergütet, kann der Auftragnehmer dieselbe Leistung i. d. R. nicht eine zweites Mal aufgrund einer Nachtragsvereinbarung verlangen. Dies hat der BGH in einem Urteil vom 26.04.2005 ausgeführt.
Näheres entnehmen Sie dem Baurechts-Report 9/2005.

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