Wann werden aus unwirksamen AGB wirksame Individualabreden?

Baurechts-Report 9/2005

Zur Umwandlung einer unwirksamen AGB-Klausel in eine wirksame Individualvereinbarung reicht es nicht aus, wenn der Klauselverwender seine allgemeine Bereitschaft äußert, Klauseln auf Anforderung seines Vertragspartners zu ändern.
Näheres zu diesem Sachverhalt, können Sie dem Baurechts-Report 9/2005 auf Seite 34 entnehmen.

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