Wie viele Nachbesserungsversuche hat der Auftragnehmer?

Baurechts-Report 1/2006

Nur bei Vorliegen besonderer Gründe ist der Auftragnehmer nach einem erfolglosen ersten Nachbesserungsversuch mit einem weiteren Nachbesserungsrecht ausgeschlossen.
Näheres zu diesem Thema können Sie dem Baurechts-Report 1/2006 entnehmen, in dem ein entsprechendes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts besprochen wird.

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