Wie viele Nachbesserungsversuche hat der Auftragnehmer?
Baurechts-Report 1/2006
Nur bei Vorliegen besonderer Gründe ist der Auftragnehmer nach einem erfolglosen ersten Nachbesserungsversuch mit einem weiteren Nachbesserungsrecht ausgeschlossen.
Näheres zu diesem Thema können Sie dem Baurechts-Report 1/2006 entnehmen, in dem ein entsprechendes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts besprochen wird.
