Trifft den öffentlichen Auftraggeber bei Aufträgen durch einen nicht Bevollmächtigten eine Zahlungspflicht?

Baurechts-Report 2/2006

Ein öffentlicher Auftraggeber macht sich gegenüber dem Auftragnehmer schadensersatzpflichtig, wenn er nicht auf das Erfordernis besonderer Vertretungsregelungen hinweist.
Näheres zu diesem Thema können Sie einer im Baurechts-Report 2/2006 enthaltenen Besprechung eines Urteils des BGH entnehmen.

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