Ermittlung des Nachtragspreises bei angeordneter Änderung

Baurechts-Report 5/2013

Ordnet der Auftraggeber eine Änderung der Ausführung nach § 2 Abs. 5 VOB/B, so hat die Ermittlung der Vergütung für den geänderten Leistungsteil in der Weise zu erfolgen, dass der neue Preis – soweit dies möglich ist – an den Kostenelementen der geänderten Position anknüpft.
Näheres hierzu kann dem Baurechts-Report 5/2013 auf Seite 49 entnommen werden.

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