Auswirkungen eines DIN-Verstoßes bei ungeklärter Mängelursache
Baurechts-Report 7/2006
Ein Verstoß gegen eine DIN-Norm erlaubt den Schluss, das Schadensrisiko demjenigen zuzuweisen, der die Norm verletzt hat.
Näheres hierzu können Sie dem Baurechts-Report 7/2007 auf Seite 26 entnehmen, in dem ein entsprechendes Urteil des OLG Jena besprochen wird.
