„Wann sind Lohngleitklauseln in Bauverträgen ohne Genehmigung zulässig?“

Baurechts-Report 8/2006

„Eine Lohngleitklausel in Form einer sogen. 'Pfennigklausel' bedarf als Kostenelementeklausel keiner Genehmigung nach § 3 Währungsgesetz, wenn sich grundsätzlich nur die entstehenden Lohnkostenveränderungen auf den Werklohn auswirken. Haben die Vertragsparteien eine nicht genehmigungsfreie Lohngleitklausel vereinbart, verhält sich der Auftraggeber nicht rechtmissbräuchlich, wenn er über die Anpassung der Änderung hinaus eine Selbstbeteiligung auf der Basis der vereinbarten Bagatellklausel verlangt.“

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