Was bewirkt ein Bedenkenhinweis mit einem fachlich unrichtigen Änderungsvorschlag?
Baurechts-Report 9/2006
Verbindet der Auftragnehmer mit der Anmeldung von Bedenken einen fachlich unrichtigen Änderungsvorschlag, steht dies einer Befreiung von der Mängelhaftung nach §§ 4 Nr. 3, 13 Nr. 3 VOB/B zumindest dann nicht entgegen, wenn der Auftraggeber diesem unabhängig von dessen Richtigkeit nicht gefolgt ist.
Näheres zu diesem Thema können Sie einer Besprechung eines Urteils des OLG Köln im Baurechts-Report 9/2006 entnehmen.
