Unwirksame verlängerte Schlusszahlungsfrist

Baurechts-Report 10/2006

Eine Schlusszahlungsfrist von 90 Tagen ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers unwirksam. Die 2-Monatsfrist des § 16 Nr. 3 VOB/B ist ebenfalls unwirksam, wenn die VOB nicht als Ganzes vereinbart wurde.

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