Keine Bindung an die Schlusszahlung
Baurechts-Report 3/2007
Allein die Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Rechnung rechtfertigt nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses. Der Auftraggeber kann deshalb auch noch nach Schlusszahlung Doppelverrechnungen korrigieren (BGH vom 11.01.2007 – Az.: VII ZR 165/05).
Eine Besprechung dieses interessanten Urteils finden sie im Baurechts-Report 3/2007 auf Seite 9.
