Wann schließen Mängel beim BGB-Vertrag den Anspruch auf Abschlagszahlung aus?

Baurechts-Report 7/2007

Beim BGB-Vertrag besteht nur dann ein Anspruch auf Abschlagszahlungen, wenn die Leistung mangelfrei ist oder zumindest nur unwesentliche Mängel aufweist. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach § 632a BGB nur dann ein Anspruch auf Abschlagszahlung besteht, wenn selbstständig nutzbare Teilleistungen abgerechnet werden.
Dies ist einem Urteil des OLG Schleswig – Az.: 17 U 21/07 – vom 30.03.2007 zu entnehmen.

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