Wer zahlt die Untersuchungskosten bei unberechtigter Mängelrüge?
Baurechts-Report 3/2008
Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers einer in ein Bauwerk eingebauten technischen Komponente (§ 439 Abs. 1 BGB) stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkennt oder fahrlässig nicht erkennt, dass kein Mangel der Kaufsache vorliegt, sondern die Ursache für das Mangelsymptom in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.
