Gerät der Auftragnehmer in Verzug, wenn er den Fertigstellungstermin wegen verspäteter Materiallieferung versäumt?
Baurechts-Report 11/2008
Im Hinblick auf die mit einer Bevorratung verbundenen Kosten ist es einem Unternehmer nicht verwehrt, Bestellungen so vorzunehmen, dass das Material bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang rechtzeitig zur Verfügung steht.
Dies hat das OLG Celle mit Urteil vom 11.10.2007 festgestellt, das im Baurechts-Report 11/2008 näher erläutert wird.
