Stillschweigende Annahme von Nachtragsangeboten

Baurechts-Report 12/2008

In der vorbehaltlosen Entgegennahme von Nachtragsarbeiten kann die stillschweigende Annahme der in einem Nachtragsangebot enthaltenen Nachtragspreise liegen.
Dies hat das Kammergericht Berlin einem Urteil vom 31.10.2008 festgestellt, das im Baurechts-Report 12/2008 auf Seite 45 besprochen worden ist.

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