Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung: Wann ist die Schlusszahlungserklärung des Auftraggebers unwirksam?

Baurechts-Report 2/2009

Bei einem VOB-Vertrag verliert der Auftragnehmer weitergehende Zahlungsansprüche, wenn er eine „Schlusszahlung“ des Auftraggebers vorbehaltlos annimmt (§16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B). Der Auftraggeber kann sich allerdings nur dann auf die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlungserklärung berufen, wenn seine Schlusszahlungserklärung korrekt abgefasst wird. Hierzu gehört – dass die Vorbehaltsfrist korrekt genannt (24 Werktage mit korrekter Nennung des Fristbeginns) und – der Auftragnehmer darauf hingewiesen wird, dass ein erklärter Vorbehalt hinfällig wird, wenn der Auftragnehmer es versäumt, binnen 24 Werktagen seit Ablauf der Vorbehaltsfrist den Vorbehalt zu begründen.
Dieses wichtige Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.10.2008 wird im Baurechts-Report 2/2009 ausführlich besprochen.

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