Wann kann eine Abschlagszahlung eines Öffentlichen Auftraggebers verbindlich sein?

Baurechts-Report 4/2009

Eine verbindliche Vereinbarung über behinderungsbedingte Mehrkosten kann dadurch zu Stande kommen, dass der Auftragnehmer diese Mehrkosten in einem Nachtragsangebot berechnet, in eine Abschlagsrechnung einstellt und der Öffentliche Auftraggeber diese nach mehrfachen Verhandlungen und Schriftwechsel vorbehaltlos und vollständig bezahlt.
Nähere Ausführungen hierzu können Sie dem Baurechts-Report 4/2009 auf Seite 13 entnehmen, in dem ein Urteil des Kammergerichts Berlin zu diesem Thema besprochen wird.

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