Welche Anforderungen an eine vertragsändernde Anordnung zu treffen sind

Baurechts-Report 5/2009

Für eine vertragsändernde Anordnung ist ein Verhalten des Auftraggebers notwendig, das eindeutig eine den Auftraggeber verpflichtende Vertragserklärung zum Ausdruck bringt.
Diese Aussage ist einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.01.2009 zu entnehmen, und im Baurechts-Report 5/2009 auf Seite 17 näher erläutert.

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