Prüfbarkeit von Nachtragsrechnungen

Baurechts-Report 11/2009

Eine Rechnung zu einer Vertragsänderung, bei der lediglich bestimmte Mehrkosten geltend gemacht werden, ohne den sich aus der Vertragsänderung ergebenden neuen Preis darzulegen, der unter Berücksichtigung sämtlicher Mehr- und Minderkosten zu ermitteln ist, ist grundsätzlich nicht prüfbar und somit nicht fällig.
Näheres hierzu ist einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.08.2009 – Az.: VII ZR 205/07 – zu entnehmen, das im Baurechts-Report 11/2009 auf Seite 41 besprochen worden ist.

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