Abbrucharbeiten: Wann haftet der Unternehmer für Schäden an Nachbargebäuden?

Baurechts-Report 2/2010

Kann der Auftragnehmer nachweisen, dass sich die durch seine Abbrucharbeiten aufgetretenen Schwinggeschwindigkeiten innerhalb des Toleranzrahmens der DIN 4150-3 (Erschütterungen im Bauwesen – Einwirkung auf bauliche Anlagen) halten, scheiden Haftungsansprüche des Nachbarn für Schäden an seinem Bauwerk aus (Hanseatisches OLG vom 27.11.2009 – Az.: 10 U 91/09)

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