Organisationsverschulden verlängert Gewährleistung
Baurechts-Report 4/2010
Eine mangelhafte Baustellenorganisation kann die vertragliche Gewährleistungsfrist verlängern. Hierzu bedarf es allerdings mehr, als das Vorliegen eines Baumangels, auch wenn der Mangel bei ordnungsgemäßer Überwachung festgestellt worden wäre. Eine Gewährleistungsverlängerung wegen eines Organisationsmangels findet nur statt, wenn die Verletzung der Organisationsobliegenheit ein dem arglistigen Verschweigen gleichwertiges Gewicht hat.
Nähere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 4/2010 auf Seite 13.
