Die korrekte Mängelrüge

Baurechts-Report 5/2010

Eine Mängelrüge nach VOB/B setzt voraus, dass die Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit einer Fristsetzung zur Mängelbeseitigung verbunden ist, die sich auf den Abschluss der Nachbesserungsarbeiten bezieht.
Näheres hierzu finden Sie im Baurechts-Report 5/2010.

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