Die korrekte Mängelrüge
Baurechts-Report 5/2010
Eine Mängelrüge nach VOB/B setzt voraus, dass die Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit einer Fristsetzung zur Mängelbeseitigung verbunden ist, die sich auf den Abschluss der Nachbesserungsarbeiten bezieht.
Näheres hierzu finden Sie im Baurechts-Report 5/2010.
