Berechnung des Zuschusses zur Mängelbeseitigung
Baurechts-Report 8/2010
Hat der Unternehmer gegen den für die Entstehung des Mangels mitverantwortlichen Besteller Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zur Mängelbeseitigung, richtet sich dessen Höhe grds. nach den im Rahmen der Erforderlichkeit im Zeitpunkt ihrer Ausführung bei dem Unternehmen tatsächlich angefallenen (Selbst-)kosten der Mängelbeseitigung.
