Berechnung des Zuschusses zur Mängelbeseitigung

Baurechts-Report 8/2010

Hat der Unternehmer gegen den für die Entstehung des Mangels mitverantwortlichen Besteller Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zur Mängelbeseitigung, richtet sich dessen Höhe grds. nach den im Rahmen der Erforderlichkeit im Zeitpunkt ihrer Ausführung bei dem Unternehmen tatsächlich angefallenen (Selbst-)kosten der Mängelbeseitigung.

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