Wann entfällt der Druckzuschlag des Auftraggebers bei Mängeln?

Baurechts-Report 9/2010

Nimmt der Auftraggeber das korrekte Nachbesserungsangebot des Auftragnehmers nicht an, sondern fordert er zu Unrecht eine umfassende Sanierung, verliert er das Recht auf einen Druckzuschlag. Dabei ist unerheblich, ob er das Nachbesserungsangebot schuldhaft oder schuldlos als unzureichend eingeschätzt hat. Diese Aussage geht auf ein Urteil des BGH (Az.: VII ZR 117/08) zurück.
Näheres hierzu im Baurechts-Report 9/2010 auf Seite 33.

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