Gilt eine Abgeltungszahlung wegen Mängeln auch für weitere, erst später auftretende Mängel?

Baurechts-Report 10/2010

Einigen sich die Vertragspartner auf einen Minderungs- oder Abgeltungsbetrag wegen Mängeln, sind regelmäßig auch ursprünglich nicht erwähnte Mängel von der Vereinbarung erfasst, wenn diese Mängel auf den gleichen Ursachen beruhen.
Näheres hierzu, können Sie einem Urteil des OLG Karlsruhe – Az.: 8 U 82/09 – entnehmen, das im Baurechts-Report 10/2010 auf Seite 33 besprochen wurde.

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