Stillschweigendes Anerkenntnis nicht beauftragter Leistungen
Baurechts-Report 12/2010
Das OLG Schleswig hat entschieden, dass für ein Anerkenntnis nicht vereinbarter Leistungen jedes Verhalten des Auftraggebers genügt, das eindeutig erkennen lässt, dass er mit der Leistung einverstanden ist. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob ihm dabei bewusst ist, dass die Leistung nicht vom Vertrag erfasst und deshalb zusätzlich zu vergüten ist.
Näheres hierzu finden Sie im Baurechts-Report 12/2010 auf Seite 45.
