Gewährleistungseinbehalt von 10% ist als AGB unzulässig

Baurechts-Report 6/2011

Eine in AGB des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach Gewährleistungsansprüche und Überzahlungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 10% der Auftrags- bzw. der Abrechnungssumme gesichert sind, benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist deshalb unwirksam.
Näheres hierzu kann dem Baurechts-Report 6/2011 auf Seite 21 entnommen werden.

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