Wie ist eine Vorleistung zu prüfen?
Baurechts-Report 8/2011
Jeder Unternehmer, der seine Leistungen auf einer Vorleistung eines anderen Unternehmers aufbaut, muss entweder selbst prüfen, ob die Vorleistung eine geeignete Grundlage für sein Werk bietet oder geeignete Erkundigungen hierzu einziehen.
Näheres hierzu ist einer Besprechung des Urteils des BGH vom 30.06.2011 im Baurechts-Report 8/2011 auf Seite 29 zu entnehmen.
