Europaweite Ausschreibung: Unaufgefordert beigelegte Skizzen können zum Angebotsausschluss führen.
Vergaberechts-Report 3/2019
Da alle einem Angebot beigefügten Unterlagen verbindlicher Vertragsbestandteil sind, können unaufgefordert beigefügte Skizzen zum Ausschluss eines Angebots führen, wenn sie vom eindeutig formulierten Erklärungsgehalts der Ausschreibung abweichen. Dies hat die Vergabekammer Nordbayern (Vergaberechts-Report 2019 ,Seite 9 f.) mit Beschluss vom 26. 09. 2018 entschieden.
