Wann Elektroinstallationsarbeiten Bauleistungen darstellen.
Vergaberechts-Report 2/2019
Elektroinstallationarbeiten können im Hinblick auf ihren Schwellenwert bei der Vergabe Bauleistungen oder Dienstleistungs- oder Lieferverträge mit sehr voneinander abweichenden Schwellenwerten darstellen. Nach welchen Kriterien dies abzugrenzen ist, ist einem Beschluss der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 12. 11. 2018 – Az.: VK K 42/18 – zu entnehmen, der im Vergaberechts-Report 2019 auf Seite 7 f. abgedruckt ist.
