Änderung unrichtiger Mengenangaben nach Ablauf der Angebotsfrist.

Vergaberechts-Report 12/2018

 
Die Vergabekammer Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 25. 09. 2018 – Az.: 3 VK LSA 58/18 – entschieden, dass eine Änderung unrichtiger Mengenangaben im Leistungsverzeichnis durch den Auftraggeber nach Ablauf der Angebotsfrist und Eröffnung der Angebote unzulässig ist. Siehe hierzu auch Vergaberechts-Report 2018, Seite 45 f.
 
 

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