Wirksame Kombination der Gewährleistung nach VOB mit der 5-jährigen Frist nach BGB.
Baurechts-Report 12/2018
Der BGH hat in einem Urteil vom 27. 09. 2018 – Az.: VII ZR 45/17 – entschieden, dass eine Vereinbarung wirksam ist, bei der in einem Bauvertrag die Geltung von § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B und zusätzlich die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach § 307 BGB vereinbart worden ist. Näheres zu diesem für die Praxis wichtigen Urteil wird im Baurechts-Report 2018 auf Seite 45 f. erläutert.
