Stichprobenhafte Bauüberwachung.
Planerrechts-Report 11/2018
Eine nur stichprobenhafte Bauüberwachung kann nach einem Urteil des OLG München (siehe hierzu Planerrechts-Report 2018, Seite 41 f.) zu einer Verlängerung der der Gewährleistungsfrist des Planers auf maximal 10 Jahre führen.
