Mangelnde Finanzierbarkeit einer Ausschreibung nach VOB/A.

Vergaberechts-Report 11/2018

 
Die mangelnde Finanzierbarkeit einer nach VOB/A ausgeschriebenen Bauleistung kann nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. 08. 2018 ein schwerwiegender Grund für die Aufhebung der Ausschreibung nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A sein – allerdings nur dann, wenn die Finanzierungslücke nicht auf einem Fehler des öffentlichen Auftraggebers beruht. Näheres hierzu siehe Vergaberechts-Report 2018 auf Seite 41 f.
 
 

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