Das richtige Verfahren bei der Ersatzvornahme.

Baurechts-Report 11/2018

 

Der Auftraggeber kann nach VOB/B nur dann eine Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers durchsetzen, wenn er zuvor die Kündigung angedroht, eine gesetzte angemessene Frist abgewartet und die Kündigung vor dem Beginn der Ersatzvornahme ausgesprochen hat. Dies ist einem Urteil des OLG Jena – Az.: 7 U 555/15 – zu entnehmen, das im Baurechts-Report 2018 auf Seite 43 f. näher erläutert wird.

 

 

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