Abgrenzung einer Mischkalkulation zu einer Spekulation.
Vergaberechts-Report 10/2018
Der BGH – Az.: X ZR 100/16 – hat mit Urteil vom 19. 06. 2018 entschieden, dass ein Angebot bei einer Ausschreibung nach VOB/A mit auffällig niedrigen Preisen in einzelnen Positionen und auffällig hohen Preisansätzen in anderen Positionen eine unzulässige Preisverlagerung vermuten lässt. Wenn der Bieter eine solche Indizwirkung nicht erschüttern kann, ist sein Angebot auszuschließen. Siehe hierzu ausführlich Planerrechts-Report 2018 auf Seite 37 f.
