Die Bedeutung eines fehlenden „CE-Kennzeichens“.

Planerrechts-Report 10/2018

 
Die „CE-Kennzeichnung“ begründet keinen Verwendungsnachweis eines Bauprodukts, so dass das Fehlen einer solchen Kennzeichnung nicht zu einer mangelhaften Bauleistung führen muss. Näheres hierzu ist einem Urteil des OLG Oldenburg vom 04. 09. 2018 – Az.: 2 U 59/18 – zu entnehmen. Siehe hierzu im Einzelnen im Planerrechts-Report 2018 auf den Seiten 37 f.
 
 

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