Wann fehlende Preisangaben zwingend zum Angebotsausschluss führen.
Vergaberechts-Report 9/2018
Grundsätzlich sind Angebote, die in der Ausschreibung geforderte Preise nicht enthalten, auszuschließen. Nach einem Urteil des OLG München vom 30. 07. 2018 – Az.: Verg 5/18 – gilt dies jedoch ausnahmsweise dann nicht, wenn nur eine einzige Preisangabe fehlt, der keinerlei Wettbewerbsrelevanz zukommt. Näheres zu diesem Urteil ist im Vergaberechts-Report 2018 auf Seite 33 ausführlich dargestellt.
