Der OK-Vermerk des Telefax-Sendeprotokoll beweist nicht den Zugang der Sendung
Baurechts-Report 11/2011
Mangels zuverlässiger neuer technischer Erkenntnis bleibt es bei der bisherigen Rechtsprechung des BGH, wonach der OK-Vermerk eines Telefax-Sendeprotokolls keine Gewissheit über den Zugang der Sendung gibt, sodass dem Protokoll auch kein Beweiswert zukommt.
Näheres hierzu können Sie dem Baurechts-Report 11/2011 auf Seite 41 entnehmen.
