Wann ein Angebot nach VOB/A wegen unangemessen hoher Preise ausgeschlossen werden kann.
Vergaberechts-Report 8/2018
Bei der Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers über den Ausschluss eines Angebotes wegen eines unangemessen hohen Angebotspreises steht dem Auftraggeber nach einem Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 22. 05. 2018 – Az.: VK 1-37/18 – ein Beurteilungsmaßstab zu, innerhalb dessen er sowohl seine Kostenschätzung, als auch unangemessen hohe Preise in Einzelpositionen heranziehen kann. Zur näheren Erläuterung dieser Entscheidung verweisen wir auf den Vergaberechts-Report 2018 auf Seite 29 f.
