VOB/A: Die Kosten des Bauleiters können nicht immer in die Baustelleneinrichtung eingerechnet werden.

Vergaberechts-Report 5/2018

Zwar ist es grundsätzlich zulässig, die Kosten des Bauleiters in der Position „Vorhaltung der Baustelleneinrichtung“ zu kalkulieren. Das gilt allerdings nach einem Urteil des OLG Stuttgart vom 27. 02. 2018 – Az.: 10 U 98/17 – dann nicht, wenn in der Ausschreibung die Abgabe von Kalkulationsblättern gefordert wird, die eine Umlage der Baustellengemeinkosten auf die Einzelkosten vorsehen. Näheres hierzu ist im Vergaberechts-Report 2018 auf Seite 17 f. dargestellt.
 
 

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