Das Verhalten nach Vertragsschluss lässt Rückschlüsse auf den tatsächlichen Vertragsinhalt zu!
Baurechts-Report 1/2012
Bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts kann (und muss) auch das nachträgliche Verhalten der Partei in dem Sinne berücksichtigt werden, dass spätere Vorgänge Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen können.
Näheres ist einem Urteil des BGH vom 13.10.2011 zu entnehmen, das im Baurechts-Report 1/2012 besprochen wird.
