Verweigerung der Nachbesserung wegen unverhältnismäßiger Kosten.

Baurechts-Report 5/2018

 

Der Auftragnehmer kann nur dann die Nachbesserung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, wenn das Nachbesserungsverlängen des Auftraggebers gegen den Grundsatz von „Treu und Glauben“ verstößt, weil keine objektiv hinreichend nachvollziehbaren Gründe erkennbar sind. Im Einzelnen siehe hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 01. 02. 2018 (Baurechts-Report 2018, Seite 17 f.).
 

 

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