Geänderte Methode zur Ermittlung der Schadenshöhe bei Werkmängeln.

Baurechts-Report 4/2018

 

Die Höhe des Schadensersatzanspruchs bei Werkmängeln ist nicht mehr aus dem fiktiven Nachbesserungsaufwand herzuleiten, sondern anhand einer Vermögensbilanz, in der der Wert der Leistung ohne Mangel dem Wert der Leistung mit dem Mangel gegenübergestellt wird (siehe hierzu BGH vom 22. 02. 2018 – Az.: VII ZR 46/17, Baurechts-Report 2018, Seite 13).
 

 

Baurechts-Report bestellen

Zurück