Im Zivilprozess setzt das Berufen auf einen Vergabeverstoß ein vorangegangenes Nachprüfungsverfahren voraus.

Planerrechts-Report 3/2018

Das OLG Celle hat in einem Urteil vom 18. 01. 2018 – Az.: 11 U 121/17 (siehe hierzu auch Vergaberechts-Report 2018, Seite 10) entschieden, dass sich ein Bieter in einem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess nicht auf einen Vergaberechtsverstoß berufen kann, wenn er nicht zuvor den Primärrechtsschutz im Rahmen des Vergabeverfahrens in Anspruch genommen hat.
 
 

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