Pflichten des Objektüberwachers bei der Bauüberwachung.

Vergaberechts-Report 3/2018

Der mit Leistungen der Leistungsphase 8 beauftragte Planer ist dazu verpflichtet, die Bauarbeiten zu koordinieren. Er muss dazu einen Terminplan aufstellen, diesen fortschreiben, dessen Einhaltung überwachen und ein Bautagebuch darüber führen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des OLG Düsseldorf, das im Planerrechts-Report 2018 auf den Seiten 9 f. näher erläutert wird.
 
 

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