Zulässige Fragen zur Angebotsaufklärung müssen fristgerecht beantwortet werden.

Vergaberechts-Report 2/2018

Beantwortet ein Bieter Fragen, die ihm der Auftraggeber im Rahmen zulässiger Aufklärung stellt, nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, ist sein Angebot nach § 15 EU Abs. 2 VOB/A auszuschließen. Einzelheiten hierzu sind einem Beschluss des OLG Koblenz vom 04. 01. 2018 – Az.: Verg 3/17 – zu entnehmen (siehe hierzu auch Vergaberechts-Report 2018, Seite 6).
 
 

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