Achtung beim Einsatz freier Mitarbeiter zu Planungsleistungen!
Planerrechts-Report 2/2018
Mit Planungsleistungen beauftragte freie Mitarbeiter können den Status selbständiger Planer mit Anspruch auf die Mindestsätze der HOAI haben, es kann aber auch sein, dass sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, was deren „Auftraggeber“ dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für sie abzuführen. Wird dies versäumt, drohen Nachzahlungen und Säumniszuschläge, ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus einem Urteil des OLG Oldenburg vom 21. 11. 2017 – Az.: 2 U 73/17 – (Planerrechts-Report 2018, Seite 5 f.).
